Die KfW bietet mit dem Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen ein Programm an, das sowohl Zuschüsse für Energieberatungen (Energieeffizienzberatung) als auch Investitionskredite für Energiesparmaßnahmen (ERP-Energieeffizienzprogramm) kombiniert.
Wer wird gefördert?
̶ rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
̶ Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe
Was wird gefördert?
̶ unabhängige, qualifizierte Energieberatungen über die betriebliche Energieeinsparung bei kleinen und mittleren Unternehmen als
̶ Initialberatung (Erstberatung) und
̶ Detailberatung (vertiefende Energieanalyse)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Initialberatung
̶ max. 80 % des förderfähigen Tageshonorars i.H.v. 800
̶ max. 640
Detailberatung
̶ max. 60 % der Bemessungsgrundlage:
̶ max. zu vereinbarendes Nettohonorar: 8.000
̶ max. 4.800
Was ist zu beachten?
Anträge sind bei einem von der KfW zugelassenen Regionalpartner (IHK, HWK, RKW, Energieagenturen) vor Ort zu stellen.
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|