Kurzübersicht Energieeffizienzberatung

Die KfW bietet mit dem Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen ein Programm an, das sowohl Zuschüsse für Energieberatungen (Energieeffizienzberatung) als auch Investitionskredite für Energiesparmaßnahmen (ERP-Energieeffizienzprogramm) kombiniert.

 

Wer wird gefördert?

̶       rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

̶       Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe

 

Was wird gefördert?

̶       unabhängige, qualifizierte Energieberatungen über die betriebliche Energieeinsparung bei kleinen und mittleren Unternehmen als

̶       Initialberatung (Erstberatung) und

̶       Detailberatung (vertiefende Energieanalyse)

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

 

Initialberatung

̶       max. 80 % des förderfähigen Tageshonorars i.H.v. 800 €

̶       max. 640 €

 

Detailberatung

̶       max. 60 % der Bemessungsgrundlage:

̶       max. zu vereinbarendes Nettohonorar: 8.000 €

̶       max. 4.800 €

 

Was ist zu beachten?

Anträge sind bei einem von der KfW zugelassenen Regionalpartner (IHK, HWK, RKW,   Energieagenturen) vor Ort zu stellen.