FG Niedersachsen - Urteil vom 27.05.2010
16 K 331/09
Normen:
UStG § 4 Nr. 14;

Leistungen eines als Hygieneberater tätigen Arztes sind nicht umsatzsteuerbefreit

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.2010 - Aktenzeichen 16 K 331/09

DRsp Nr. 2010/12885

Leistungen eines als Hygieneberater tätigen Arztes sind nicht umsatzsteuerbefreit

1. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 2005 setzt voraus, dass der Arzt tatsächlich eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder amtsarztähnliche Leistungen erbringt. 2. Unter Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin fallen nur Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und - soweit möglich - der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten ausgeführt werden. 3. Die bloße Beratung in Hygienefragen ist nicht steuerbefreit.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14;

Tatbestand: