Master-Checkliste zu den GoBD

„Master-Checkliste“ zu den GoBD

 

Die nachfolgenden Punkte müssen zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zwingend in jedem Bereich gewährleistet sein!

Die Checkliste kann bei Bestandsaufnahmen, Einrichtung oder Klärung von Zweifelsfragen helfen.

gewährleistet

nicht erforderlich

offen

Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit

 

Alle elektronischen Systeme und die enthaltenen Informationen müssen so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter (Betriebsprüfer) sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann.

Vollständigkeit

Alle relevanten Informationen sind während der gesetzlichen Belegaufbewahrungsfristen vollständig und lesbar vorzuhalten (z.B. Namen von Geschäftspartnern, insbesondere von Kunden und Lieferanten). Das gilt grundsätzlich auch bei bestehenden datenschutzrechtlich kürzeren Aufbewahrungsfristen – z.B. Meldedaten von Beherbergungsgästen – und beruflichen Verschwiegenheitspflichten – Patienten beim Arzt, Mandanten des Rechtsanwalts und Steuerberaters: Hier sollte wegen der direkten Zugriffsmöglichkeiten der Finanzverwaltung EDV-seits gesichert sein, dass ein separater Zugriff auf Handakten und Patientenakten (Diagnosen) und Honorarrechnungsdaten gewährleistet ist. Bei Datenverdichtung dürfen keine Informationen verlorengehen.

Richtige und zeitgerechte Buchung