Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von Drittschulden gegenüber Bank
BGH, Urteil vom 28.04.1992 - Aktenzeichen XI ZR 164/91
DRsp Nr. 1993/634
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von Drittschulden gegenüber Bank
1. Schutz des Vertretenen gegenüber dem Geschäftsgegner bei - aufgrund »massiver Verdachtsmomente« - evidentem Mißbrauch der Vertretungsmacht;2. keine entsprechende »Evidenz« in Fällen des Vollmachtsmißbrauchs bei der Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von Drittschulden gegenüber einer Bank.