Gliederung Lagebericht |
Darstellung des Geschäftsverlaufs
Darstellung der Lage
Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Bestehende Zweigniederlassungen (§ 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB)
Grundzüge des Vergütungssystems und ggf. Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchst. a) Satz 5-9 HGB bei börsennotierten AG (§ 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Spezialgesetzliche Angabepflichten, z.B. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
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