zwischen
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im Folgenden Gläubiger genannt
und der
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vertreten durch ___________________________________
im Folgenden Gesellschaft genannt
1. Der Gläubiger hat gegen die Gesellschaft Forderungen aus einem laufenden Verrechnungskonto zwischen Schwestergesellschaften aus der Übernahme von Aufwendungen und sonstigen Lieferungen und Leistungen. Er tritt hiermit mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen im Rang hinter alle anderen Ansprüche aller anderen gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück.
1.1 Eine Erfüllung seiner Ansprüche kann er nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem frei verfügbaren Vermögen der Gesellschaft geltend machen, sofern dieses die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigt.
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