FG Niedersachsen - Urteil vom 20.04.2009
16 K 113/08
Normen:
UStG § 4 Nr. 14;
Fundstellen:
EFG 2009, 1786

Psychotherapeut mit European Certificate of Psychotherapy erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.04.2009 - Aktenzeichen 16 K 113/08

DRsp Nr. 2009/20746

Psychotherapeut mit "European Certificate of Psychotherapy" erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze

1. § 4 Nr. 14 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderliche Qualifikation besitzt. 2. Der Nachweis der erforderlichen Qualifikation hängt nicht ausschließlich von einer berufsrechtlichen Regelung und deren Erfüllung ab. 3. Ein Psychotherapeut, der zwar nicht über einen Abschluss nach dem deutschen Psychotherapiegesetz, wohl aber über das "European Certificate of Psychotherapy" verfügt, erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze. Der berufsqualifizierende Abschluss eines anderen EU-Mitgliedsstaats, der qualitativ mit dem nationalen Abschluss im Wesentlichen vergleichbar ist, reicht aus.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob der Kläger als Psychotherapeut gem. § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Umsätze erzielt hat.