BFH - Urteil vom 27.09.2006
IV R 45/04
Normen:
AO (1977) § 30a § 159 ;
Fundstellen:
BStBl II 2007, 39

Rechtmäßigkeit der Zurechnung von Wertpapiererträgen einer Bank bei behaupteter Treuhänderschaft

BFH, Urteil vom 27.09.2006 - Aktenzeichen IV R 45/04

DRsp Nr. 2007/6379

Rechtmäßigkeit der Zurechnung von Wertpapiererträgen einer Bank bei behaupteter Treuhänderschaft

»Das sog. Bankengeheimnis nach § 30a AO 1977 schließt nicht aus, dass einer Bank die von ihr vereinnahmten Erträge aus ausländischen Wertpapieren nach § 159 AO 1977 zugerechnet werden, wenn sie nicht nachweist, dass sie die Papiere lediglich treuhänderisch für ihre Kunden hält.«

Normenkette:

AO (1977) § 30a § 159 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Privatbank in der Rechtsform einer KG.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erhielt über das Bundesamt für Finanzen Kontrollmitteilungen der US-amerikanischen Steuerbehörden, denen zufolge die Klägerin in den Streitjahren 1994 bis 1996 aus den USA Dividenden und ähnliche Zahlungen in Höhe von 55 942 DM (1994), 37 300 DM (1995) und 87 355 DM (1996) empfangen hatte.

Im Zuge einer alle Streitjahre (1994 bis 1997) betreffenden Betriebsprüfung griff der Prüfer diesen Sachverhalt auf. Er erhöhte die Einkünfte der Klägerin um die entsprechenden Beträge und berücksichtigte die jeweiligen Steuerabzugsbeträge.