Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche aus einer behaupteten fehlerhaften Steuerberatung geltend.
Der Kläger war Inhaber eines Busunternehmens. Die Beklagte war seit dem Jahre 1971 bis Anfang 1996 für den Kläger in steuerlichen Angelegenheiten tätig. Zu diesen Tätigkeiten gehörte die Erstellung der Jahresabschlüsse, der Bilanzen, die Vorbereitung der Steuererklärungen sowie zeitweise auch die Kontierung von Belegen.
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