BFH - Urteil vom 26.08.2014
XI R 19/12
Normen:
UStG § 4 Nr. 14; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 08.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2389/09

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Veranstaltung von Raucherentwöhnungsseminaren

BFH, Urteil vom 26.08.2014 - Aktenzeichen XI R 19/12

DRsp Nr. 2014/18245

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Veranstaltung von Raucherentwöhnungsseminaren

1. Die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren kann als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes bei Vorliegen einer medizinischen Indikation eine steuerfreie Heilbehandlung sein.2. Die von Betriebsärzten vorgenommene Sammelüberweisung von Arbeitnehmern zur Teilnahme an Raucherentwöhnungsseminaren genügt den Anforderungen an die gebotene medizinische Indikation, wenn sie auf medizinischen Feststellungen der Betriebsärzte beruht.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die von der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erbrachten Leistungen als Umsätze der Heilbehandlung steuerfrei sind.

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, das in der Rechtsform einer GbR betrieben wird, ist die Durchführung von Seminaren zur Raucherentwöhnung und Gewichtsreduktion sowie zum Stress-Management. Gesellschafter der GbR sind die klinische Psychologin A --mit einer Beteiligung von 1%-- und der Psychotherapeut B --mit einer Beteiligung von 99%--. Die Umsätze der Klägerin im Jahr 2005 (Streitjahr) beliefen sich auf ... EUR und entfielen überwiegend auf die Durchführung von Seminaren zur Raucherentwöhnung.