BFH - Urteil vom 01.10.2014
XI R 13/14
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a; PodG § 3; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 05.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 75/12

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus medizinisch indizierten fußpflegerischen LeistungenAnforderungen an den Nachweis des therapeutischen Zwecks

BFH, Urteil vom 01.10.2014 - Aktenzeichen XI R 13/14

DRsp Nr. 2015/1846

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus medizinisch indizierten fußpflegerischen Leistungen Anforderungen an den Nachweis des therapeutischen Zwecks

1. Bei medizinisch indizierten fußpflegerischen Leistungen i.S. des § 3 PodG, die Podologen erbringen, handelt es sich um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, während "selbstindizierte" Behandlungen keine Heilbehandlungen sind.2. Als Nachweis des therapeutischen Zwecks von Leistungen können nicht nur ärztliche Verordnungen in Form eines Kassen- oder Privatrezepts dienen, sondern auch andere Unterlagen, die zum therapeutischen Zweck eine vergleichbare Aussagekraft wie ärztliche Verordnungen haben und von Personen stammen, die zur Feststellung des therapeutischen Zwecks befähigt sind.3. Der Nachweis des therapeutischen Zwecks einer Leistung muss grundsätzlich für jede Leistung gesondert erbracht werden.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a; PodG § 3; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GbR, betreibt medizinische Fußpflege durch ihre beiden Gesellschafterinnen (zwei zugelassene Podologinnen); die Leistungen umfassten das fachgerechte Schneiden der Nägel und das Entfernen der Hornhaut. Die Behandlungen erfolgten teilweise auf der Grundlage von ärztlichen Verordnungen und teilweise ohne Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.