Die Beklagte, eine Aktiengesellschaft Schweizer Rechts mit Sitz in Basel, befaßt sich - auch außerhalb der Schweiz - mit Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Ihre Kunden in der Bundesrepublik Deutschland berät sie gegen eine monatliche Pauschale von 175,-- DM laufend und uneingeschränkt über alle betriebswirtschaftlichen und sonstigen Probleme kaufmännischer Art. In ihrer Werbung weist sie darauf hin, daß alle an sie im Rahmen ihres schriftlichen Beratungsdienstes gerichteten Anfragen von anerkannten Sachverständigen durch gutachterliche Stellungnahmen beantwortet würden. Nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sie gegenüber ihren Kunden berechtigt, auf ihre - der Beklagten - Kosten Aufträge zur Erstellung von Gutachten an Freiberufler weiterzuleiten.
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