Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 16. Juni 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des besonders schweren Raubes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung, in einem Fall zudem in Tateinheit mit versuchtem Betrug, des schweren Raubes in Tateinheit mit Urkundenfälschung, des Diebstahls in zwei Fällen und der Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug in fünf Fällen schuldig ist.
2.Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
3.Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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