I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Rechtsnachfolger der in 1992 verstorbenen Frau A. Frau A hatte Kapitalanlagen in Luxemburg getätigt, deren Erträge ab dem Jahr 1993 einheitlich und gesondert festgestellt und den Klägern zugerechnet wurden.
In den Streitjahren erzielten die Kläger aus diesen Anlagen unstreitig Zinsen (aus Festgeldern, festverzinslichen Wertpapieren, laufender Rechnung und Stückzinsen) in Höhe von 25 950,11 DM (1993) bzw. 18 532,59 DM (1994). Daneben gehörten zu den Kapitalanlagen Investmentanteile der X-Bank Luxemburg, und zwar die Teilfonds "A" und "B".
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|