Wahl des Firmennamens und Gestaltung der Geschäftspapiere

Was ist bei der Wahl des Firmennamens und der Gestaltung der Geschäftspapiere zu beachten?

 

Die Gesetze enthalten Vorschriften dazu, unter welcher Bezeichnung der Unternehmer im Geschäftsverkehr auftreten kann bzw. muss sowie welche Angaben er auf Geschäftsbriefen zu machen hat, damit seine Identifizierung möglich ist.

 

1.         Wahl der Unternehmensbezeichnung

 

§  Unternehmer mit Handelsregistereintragung

Nur dieser kann eine Firma im Rechtssinne führen. Sie ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Ist ein Gewerbetreibender im Handelsregister eingetragen, bildet die vollständige Firma mit dem zwingenden Rechtsformzusatz („e.K.“ bzw. „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ = eingetragener Kaufmann bzw. OHG/KG) die verbindliche Bezeichnung, unter der der Unternehmer im Rechtsverkehr agiert und unter der er Verträge unterzeichnet (z.B. „bunt & grün“-Pflanzenvertrieb e.K.). Der bürgerliche Name des Unternehmers tritt dahinter vollständig zurück.