Zählprotokoll Kassenbestandsprüfung

Zählprotokoll für die Kassenbestandsprüfung (Kassensturz)

 

Kassenbestandsprüfung ‒

Zählprotokoll

 

Datum;

______

Kassenprüfer/-in:

______

Kassenführer/-in:

______

Stückliste

Scheine

Stück

Betrag in €

500 €

...

...

200 €

...

...

100 €

...

...

  50 €

...

...

  20 €

...

...

  10 €

...

...

    5 €

...

...

Münzen

...

...

   2 €

...

...

   1 €

...

...

 50 Cent

...

...

 20 Cent

...

...

 10 Cent

...

...

   5 Cent

...

...

   2 Cent

...

...

   1 Cent

...

...

Gesamtbestand in €:

...

...

 

Ist-Bestand:

...

Soll-Bestand:

...

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Kassenprüfer/-in

Kassenführer/-in

 

Praxistipps:

Kassensturzfähigkeit: Der Sollbestand nach dem Kassenbuch muss jederzeit mit dem Ist-Bestand der Kasse übereinstimmen. Kassensturz: Bestandsprüfung (Geld nachzählen und mit ausgerechnetem Betrag lt. Kassenbuch abgleichen) durch Verwendung eines Zählprotokolls gemäß obigem Muster „Kassenbestandsprüfung“.

Kassensturz mit Zählprotokoll mindestens bei Kassenübergabe an anderen Kassenführer und zum Monatsende.

Lohnsteuerfreie Erstattung von Kassenfehlbeträgen durch den Arbeitgeber an Mitarbeiter im Kassen- und Zähldienst bis zu 16 € monatlich möglich.

Manche Kassenprogramme beinhalten ein Zählprotokoll mit Rechenfunktion für den Kassensturz.