Die nachfolgende Zusammenstellung von Rechtsprechung und Verwaltungshinweisen zu speziellen Steuerfragen im Bereich Honorar soll eine Arbeitshilfe für die Erstberatung und eine Recherchehilfe für die individuelle gutachtliche Beurteilung im jeweiligen Beratungsfall sein. Die Anordnung erfolgt in zeitlicher Reihenfolge, wobei jeweils die neuesten Quellen hinten stehen. Das bedeutet keine Stellungnahme zur aktuellen Rechtslage oder dass ein neueres Urteil besser oder aktueller ist als ein älteres: Wie jeder Fachmann weiß, kann ein Finanzgerichtsurteil jederzeit durch eine BFH-Rechtsprechung überholt sein und ein BFH-Urteil durch eine Verwaltungsregelung (Nichtanwendungserlass) oder auch durch eine rückwirkende Gesetzesänderung im konkreten Anwendungsfall nicht anwendbar sein. |
Für Korrekturen, ergänzende Hinweise und Anregungen sind die Autoren dankbar! |
Rechtsprechung |
Vermittlung von Verträgen Weist ein Steuerberater Vertriebsunternehmen oder Initiatoren von Bauherren-Modellen Interessenten am Erwerb von Eigentumswohnungen nach oder vermittelt er Verträge, die auf den Erwerb von Eigentumswohnungen gerichtet sind, so führen die aus dieser Tätigkeit aufgrund von Zahlungen der Vertriebsunternehmen oder Initiatoren erzielten Gewinne zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. |
BFH, Urt. v. 09.08.1983 VIII R 92/83 |
Rechtsprechung |
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