Merkblatt Hinweise Inventur

 

Merkblatt: Hinweise zur Inventur

 

Voraussetzung für die Aufstellung der Bilanz ist die Aufzeichnung der einzelnen Vermögensgegenstände nach Art, Menge und unter Angabe ihres Wertes (Inventar). Die Aufstellung des Inventars muss aufgrund einer körperlichen Bestandsaufnahme erfolgen (Inventur). Hierzu möchten wir Ihnen die folgenden Hinweise als Anhaltspunkte für die bevorstehende Inventur an die Hand geben:

 

Zeitpunkt der Inventur

 

Im Normalfall ist eine ordnungsgemäße, körperliche Bestandsaufnahme grundsätzlich am Bilanzstichtag, d.h. im Normalfall am 31. Dezember oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag durchzuführen. Ver- und Einkäufe zwischen dem Tag der Bestandsaufnahme und dem Bilanzstichtag sind dabei zu berücksichtigen und durch Belege und/oder entsprechende Aufzeichnungen nachzuweisen.

 

Ist in Ihrem Betrieb eine ordnungsgemäße Bestandsaufnahme im angegebenen Zeitraum nicht möglich, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitlich verlegte Inventur oder die so genannte permanente Inventur in Betracht: Hierfür gelten jedoch besondere Anforderungen. Bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls an, damit wir die Möglichkeiten für Ihren Betrieb prüfen und die besonderen Anforderungen mit Ihnen erörtern können.

 

Umfang der Inventur – Vollständigkeit