Begriff
In der Kurzerklärung in Gablers Wirtschaftslexikon im Internet heißt es dazu: Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Unvollständige Verträge und unterschiedliche Interessenlagen bieten den Stakeholdern prinzipiell Gelegenheiten sowie Motive zu opportunistischem Verhalten. Regelungen zu Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch geeignete rechtliche und faktische Arrangements die Spielräume und Motivationen der Akteure für opportunistisches Verhalten einzuschränken. (Quelle: Klein, in: Gablers Wirtschaftslexikon online, http://wirtschafts lexikon.gabler.de/Definition/corporate-governance.html, 16.08.2011.)
Abgrenzung zu Good Governance
Corporate Governance ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Good Governance der in den 80er Jahren speziell für Gutes Regierungshandeln entstanden ist. Vgl. z.B. BMZ, Stichwort Good Governance, http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/goodgovernance/index.html, 19.08.2011. Corporate Governance überträgt die Grundideen auf die Unternehmensführung.
Deutscher Corporate Governance Kodex
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