Lesehilfe Standard-BWA Kurzfristige Erfolgsrechnung

Lesehilfe Standard-BWA: Kurzfristige Erfolgsrechnung

 

Der Klassiker ist die Kurzfristige Erfolgsrechnung in der Standard-BWA-Form, wie sie von der DATEV eingeführt wurde und sich inzwischen überall durchgesetzt hat. Sie bildet nach wie vor den Einstieg und den Ausgangspunkt. Sie ist der „Gehaltszettel“ des Unternehmers. In der nachfolgenden Übersicht sind bereits Bestandsveränderungen eingearbeitet: man muss strikt darauf achten, mit welchen Werten hier bewertet wird. Die Bilanzwerte sind i.d.R. niedriger als die Veräußerungswerte. Das heißt, man muss immer wissen, für welche Zwecke man die BWA benötigt. Will man die Leistungsfähigkeit des Betriebes aktuell sehen, dann wird man die Bestände mit den voraussichtlichen Absatzpreisen ansetzen. Will man den Bilanzwert sehen, insbesondere z.B. den Steuerbilanzwert für Zwecke der Steuervorschau, dann muss man natürlich die entsprechenden bilanziellen Bewertungsmethoden anwenden.

Wichtig ist zunehmend, dass mit dem Mandanten geklärt wird, dass die BWA „normalerweise“ die „echten“ Werte wiedergibt und nicht die Steuerwerte. Das heißt, auch eine Steuervorschau auf dieser Basis kann falsch sein. Ebenso sieht vielleicht die spätere Jahresbilanz (die auch veröffentlicht wird, z.B. bei der GmbH) schlechter aus!