Erläuterungen BAFA

BAFA – Erläuterungen zu „De-minimis“-Beihilfen

Im Zusammenhang mit Beratungsförderung oder Finanzierungshilfen wird häufig der Begriff der „De-minimis“-Beihilfen verwendet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu diesem Thema die nachfolgenden Erläuterungen gegeben.

Was ist eine Beihilfe?

Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem Konkurrenzunternehmen, welches eine solche Zuwendung nicht erhält, bedeuten. Diese Zuwendungen können unter anderem in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden.

Da eine Beihilfe nur einem oder einigen Marktteilnehmern zugutekommt, kann sie nach Auffassung der Europäischen Kommission den Wettbewerb zwischen den Beihilfeempfängern und ihren Konkurrenten verzerren. Eine solche Wettbewerbsverzerrung widerspricht jedoch dem Prinzip der freien Marktwirtschaft. Andererseits sind Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Marktteilnehmer oft politisch erwünscht.