Kurzinfo Rechtsformwahl Einzelunternehmen (Freiberufler) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Das Einzelunternehmen ist häufig der Einstieg in die freiberufliche Selbständigkeit. Es entsteht je nach freiem Beruf durch Geschäfts-, Büro- bzw. Praxiseröffnung. Der Freiberufler ist unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftbar. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Inhaber oder durch einen Angestellten mit Handlungsvollmacht. Anders als beim gewerblichen Einzelunternehmen muss das Einzelunternehmen des Freiberuflers nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Es besteht lediglich die Pflicht der Eintragung in das Berufsstandsregister, soweit vorhanden.
Schnellinfo Einzelunternehmen (Freiberufler) |
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Rechtliche Grundlagen |
§ 18 EStG |
Mindestkapital |
0 |
Mindestanzahl der Gründer |
1 |
Haftung |
Unbeschränkt mit Privat- und Betriebsvermögen |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Kein Vertrag notwendig, entsteht durch Geschäftseröffnung |
Anmeldung |
Finanzamt |
Gründungskosten |
Registereintrag (Berufsstandsregister) ca. 100 |
Registereintragung |
nein |
Berufsrechtliche Fragen |
Je nach Berufsstand Eintragung in die entsprechenden Register, z.B. Arztregister, Zahnärzteregister |
Firmenbezeichnung |
Sach-, Personen- und Phantasiefirma, |
Geschäftsführung |
Inhaber; Angestellter mit Handlungsvollmacht |
Stimmrechte |
- |
Buchführung/Rechnungslegung |
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