Kurzinfo Rechtsformwahl Einzelunternehmen (gewerblich)

Kurzinfo Rechtsformwahl

Einzelunternehmen (gewerblich)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Das gewerbliche Einzelunternehmen wird häufig für den Einstieg in die Selbständigkeit gewählt, sei es als Kleingewerbetreibender, Dienstleister oder Handwerker. Es entsteht mit Geschäfts­eröffnung. Der Unternehmer trägt das finanzielle Risiko selbst, d.h., er haftet unbeschränkt und ist im Normalfall Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten lt. HGB.

 

Schnellinfo Gewerbliches Einzelunternehmen

Rechtliche Grundlagen

§§ 1–104 HGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

1

Haftung

Unbeschränkt mit Privat- und Betriebsvermögen

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Kein Vertrag notwendig, entsteht durch Geschäftseröffnung

Anmeldung

Gewerbeamt, Finanzamt

Gründungskosten

Gewerbeanmeldung zwischen 20 € und 50 €,

Registereintrag einschl. Notar ca. 250 €

Registereintragung

Handelsregister (HR) – Kaufmann muss, Kleingewerbetreibender kann

Berufsrechtliche Fragen

Handwerker – ggf. Handwerksrolle

Gewerbliche Genehmigungspflicht je nach Branche

Firmenbezeichnung

Sach-, Personen- und Phantasiefirma,

bei Eintrag ins HR mit Zusatz „eK“

Geschäftsführung

durch Einzelunternehmer

Stimmrechte

–

Buchführung/Rechnungslegung

kaufmännische Buchführung, Bilanz