Kurzinfo Rechtsformwahl Einzelunternehmen (gewerblich) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Das gewerbliche Einzelunternehmen wird häufig für den Einstieg in die Selbständigkeit gewählt, sei es als Kleingewerbetreibender, Dienstleister oder Handwerker. Es entsteht mit Geschäftseröffnung. Der Unternehmer trägt das finanzielle Risiko selbst, d.h., er haftet unbeschränkt und ist im Normalfall Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten lt. HGB.
Schnellinfo Gewerbliches Einzelunternehmen |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 1104 HGB |
Mindestkapital |
0 |
Mindestanzahl der Gründer |
1 |
Haftung |
Unbeschränkt mit Privat- und Betriebsvermögen |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Kein Vertrag notwendig, entsteht durch Geschäftseröffnung |
Anmeldung |
Gewerbeamt, Finanzamt |
Gründungskosten |
Gewerbeanmeldung zwischen 20 und 50 , Registereintrag einschl. Notar ca. 250 |
Registereintragung |
Handelsregister (HR) Kaufmann muss, Kleingewerbetreibender kann |
Berufsrechtliche Fragen |
Handwerker ggf. Handwerksrolle Gewerbliche Genehmigungspflicht je nach Branche |
Firmenbezeichnung |
Sach-, Personen- und Phantasiefirma, bei Eintrag ins HR mit Zusatz eK |
Geschäftsführung |
durch Einzelunternehmer |
Stimmrechte |
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Buchführung/Rechnungslegung |
kaufmännische Buchführung, Bilanz |
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