Arbeitshilfe Erbrechtliche Verfügungen und Gestaltungsmittel

Arbeitshilfe Erbrechtliche Verfügungen und Gestaltungsmittel

 

Erbrechtliche Verfügungen

Testament oder Erbvertrag

Arten: Die vom Gesetz als Gestaltungsmittel vorgesehenen Verfügungen von Todes wegen unterteilt das Erbrecht grob in

–    Testament und

–    Erbvertrag.

Form: Ein Testament muss vom Erblasser insgesamt eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden; Ort und Datum der Testamentabfassung sollte aufgenommen werden, um den letzten vom vorletzten Willen zu unterscheiden. Der Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragspartner.

Bindungswirkung: