Arbeitshilfe Erbrechtliche Verfügungen und Gestaltungsmittel |
Erbrechtliche Verfügungen
Testament oder Erbvertrag
Arten: Die vom Gesetz als Gestaltungsmittel vorgesehenen Verfügungen von Todes wegen unterteilt das Erbrecht grob in
Testament und
Erbvertrag.
Form: Ein Testament muss vom Erblasser insgesamt eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden; Ort und Datum der Testamentabfassung sollte aufgenommen werden, um den letzten vom vorletzten Willen zu unterscheiden. Der Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragspartner.
Bindungswirkung:
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