MiLoG
Stand: 28.06.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts, BGBl. I Nr. 172

Mindestlohngesetz - Inhaltsverzeichnis

MiLoG ( Mindestlohngesetz )

FNA : 802-5

Fassung vom 11.08.2014

Inkrafttreten der Fassung: 16.08.2014

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts vom 28.06.2023 (BGBl. I Nr. 172)

Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns Unterabschnitt 1 Inhalt des Mindestlohns § 1 Mindestlohn § 2 Fälligkeit des Mindestlohns § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns Unterabschnitt 2 Mindestlohnkommission § 4 Aufgabe und Zusammensetzung § 5 Stimmberechtigte Mitglieder § 6 Vorsitz § 7 Beratende Mitglieder § 8 Rechtsstellung der Mitglieder § 9 Beschluss der Mindestlohnkommission § 10 Verfahren der Mindestlohnkommission § 11 Rechtsverordnung § 12 Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn; Kostenträgerschaft Abschnitt 2 Zivilrechtliche Durchsetzung § 13 Haftung des Auftraggebers Abschnitt 3 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden § 14 Zuständigkeit § 15 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers § 16 Meldepflicht § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten § 18 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden § 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns