I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der als Wirtschaftsberater und Finanzberater tätig ist, vermittelt Interessenten steuerbegünstigte Anlagen. Im Rahmen dieser Tätigkeit klärt er die Kunden über die steuerlichen Auswirkungen auf. Von mehreren Kunden hat er sich auch Vollmacht erteilen lassen, beim Finanzamt (FA) die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen oder die Stundung von Abschlußzahlungen wegen der zu erwartenden Verlustzuweisungen zu beantragen.
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