EuGH - Urteil vom 10.03.2011
Rs. C-497/09
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 (ABl. L 384, S. 47) Art. 2; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 (ABl. L 384, S. 47) Art. 5 Abs. 1; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 (ABl. L 384, S. 47) Art. 6 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; UStG § 12 Abs. 2;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
BFH, vom 15.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen XI R 37/08
BFH, vom 27.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen V R 35/08

Mehrwertsteuer; Qualifizierung einer bestimmten Geschäftstätigkeit als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung; Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder -wagen oder in Kino-Foyers [Popcorn, Tortilla-Chips {Nachos}]; Finanzamt Burgdorf gegen Manfred Bog (C-497/09), CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG gegen Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (C-499/09), Lothar Lohmeyer gegen Finanzamt Minden (C-501/09), Fleischerei Nier GmbH & Co. KG gegen Finanzamt Detmold (C-502/09)

EuGH, Urteil vom 10.03.2011 - Aktenzeichen Rs. C-497/09 - Aktenzeichen Rs. C-499/09 - Aktenzeichen Rs. C-501/09 - Aktenzeichen Rs. C-502/09

DRsp Nr. 2011/4626

Mehrwertsteuer; Qualifizierung einer bestimmten Geschäftstätigkeit als 'Lieferung von Gegenständen' oder als 'Dienstleistung'; Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder -wagen oder in Kino-Foyers [Popcorn, 'Tortilla'-Chips {'Nachos'}]; Finanzamt Burgdorf gegen Manfred Bog (C-497/09), CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG gegen Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (C-499/09), Lothar Lohmeyer gegen Finanzamt Minden (C-501/09), Fleischerei Nier GmbH & Co. KG gegen Finanzamt Detmold (C-502/09)

1. Die Art. 5 und 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass - die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder -wagen oder in Kino-Foyers eine Lieferung von Gegenständen im Sinne des genannten Art. 5 ist, wenn eine qualitative Prüfung des gesamten Umsatzes ergibt, dass die Dienstleistungselemente, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, nicht überwiegen;