2/7 Einführung eines QM-Systems

Autor: Böttges-Papendorf

2/7.1 QM-Nachweis durch Selbsterklärung oder Zertifizierung am Beispiel der BAFA-Anforderungen

Das alte Sprichwort vom Schuster, der die schlechtesten Schuhe hat, sollte für den Unternehmenssteuerberater nicht gelten, und die "Produktionsprozesse" - d.h. Ablauf und Methoden der Beratung - sollten heutigen Vorstellungen eines Qualitätsmanagements entsprechen.

QM-Nachweis für BAFA-Beratungen verpflichtend

Wenn man als Berater im Rahmen des BAFA-Programms zur Förderung des unternehmerischen Know-hows in KMU durch betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen teilnehmen will, ist der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems bereits seit Jahren verpflichtend. Da die KfW jetzt nicht mehr als bundesweit tätiger Fördermittelgeber speziell bei Jungunternehmern, Unternehmen in der Krise und Turn-Around-Beratungen auftritt, sondern alle diese Aufgaben jetzt auf das BAFA übergegangen sind, müssen sich viele Berater jetzt erstmals damit befassen, um in diesen Bereichen weiter tätig sein zu können. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass die vom BAFA angelegten Maßstäbe und Kriterien sich auch als Richtschnur für entsprechende QM-Systeme entwickeln werden. Es lohnt sich also, sich mit den Vorgaben des BAFA zum Nachweis eines Qualitätssicherungssystems eines Beraters oder einer Beraterin auseinanderzusetzen. Dazu hat das BAFA ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben, das man in Teil 3/3.1.2 S. 4 ff. findet.