Autor: Böttges-Papendorf |
Steuerberater sind gewöhnt, sich vor allen Dingen mit Steuerrechtsfragen inhaltlich zu beschäftigen. Heraus kommt eine "objektive" (gutachterliche) Lösung gerne auch vom Schreibtisch aus. Die Anforderungen kommen von außen aus den Steuergesetzen, z.B. Buchführungs- und Steuererklärungspflichten. Eine andere Situation findet sich in der Gestaltungsberatung, in der schon die Formulierung der richtigen Fragen die erste Beratungsaufgabe sein kann und es auch keine vom Gesetz vorgegebenen "richtigen" oder "falschen" Lösungen gibt, sondern nur für die Problemlösung geeignete oder ungeeignete Ansätze.
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