6/20.2 Rechtliche Besonderheiten

Autor: Böttges-Papendorf

6/20.2.1 Soziale Absicherung

6/20.2.1.1 Künstlersozialkasse

Eine inzwischen nicht ganz unbekannte Besonderheit für Künstler ist die (Pflichtversicherung in der) Künstlersozialkasse. Das Geld bekommt die Künstlersozialkasse dafür vom Bund bzw. den abgabepflichtigen Veranstaltern oder sonstigen Auftraggebern von künstlerischen Werken. Das heißt, die Künstlersozialkasse hat zwei Aspekte: einmal den Schutzaspekt für berechtigte Künstler und zum anderen den Abgabeaspekt für abgabepflichtige Unternehmen.

Prüfung der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse für Künstler