6/23.0 Vorbemerkung

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Keine Branche, sondern ein bunter Branchenquerschnitt ist das deutsche Handwerk. Dazu gehören produzierende Betriebe (z.B. Bäcker), die meisten Baugewerbe (z.B. Maurer und Betonbauer), Dienstleister (z.B. Frisöre), aber auch kunstnahe Bereiche wie Vergolder und Theaterplastiker. Typisch sind im Handwerk auch Mischbetriebe aus Produktion, Handel und Reparatur. Gemeinsam ist allen die Eintragung in die Handwerksrolle. Betriebswirtschaftlich gesehen handelt es sich i.d.R. um überschaubare, inhabergeführte Einheiten. Alles konzentriert sich auf den "Meister".

Knackpunkt "Meisterzwang"

Heftig kritisiert und diskutiert wurde und wird teilweise immer noch der Meisterzwang im deutschen Handwerk. Allerdings ist die Diskussion stark entschärft durch verschiedene Gesetzesänderungen, insbesondere die komplette Neuordnung hinsichtlich der Erforderlichkeit eines Meisterbriefs. Dieser ist heute nur noch zwingend beim Betrieb eines stehenden Gewerbes in bestimmten Handwerkszweigen, die eine besonders langwierige Ausbildung erfordern oder die gefahrengeneigt sind, zwingend erforderlich. Außerdem wurden weitere qualifizierende Berufsausbildungen als gleichwertig anerkannt. Neben einschlägigen Studienabschlüssen gehören dazu auch bestimmte Technikerberufe. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Systematik.

Einteilung nach Zulassungsvoraussetzungen gemäß Handwerksordnung (HwO)

§ 1 Abs. 1 HwO