6/6.2 Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Energieerzeuger und -verbraucher

Autoren: Böttges-Papendorf/Schmiel

Grundlagen

Steuerlich gesehen handelt es sich bei den Investitionen im Regelfall um Gewerbebetriebe, und es werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Es ist grundsätzlich auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Im Einzelfall können Abgrenzungsprobleme zwischen land- und forstwirtschaftlichen Einkünften und Gewerbebetrieb bestehen (insbesondere Biogasanlagen) oder zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und gewerblicher Stromerzeugung. Für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen (bis 10 kWp) gelten zahlreiche Sondervorschriften.

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung kann im Übrigen neben der herkömmlichen Form, vor Ort, in der Behörde der jeweiligen Kommune schriftlich eingereicht werden oder aber über die entsprechenden Internetseiten mittels Elektronischer Gewerbeanmeldung, also "vom Sofa aus" erfolgen. Egal für welche Form man sich entscheidet, beide sind gebührenpflichtig. Die Kosten für die Bescheinigung der Gewerbeanmeldung sind örtlich unterschiedlich und betragen zwischen 15 Euro und 50 Euro.

Unterlagen zur Gewerbeanmeldung

Bei der Gewerbeanmeldung sind mit dem Anmeldeformular grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

Personalausweis oder Reisepass,

bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder) die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit,