Autor: Böttges-Papendorf |
Es ist schon nichts Besonderes mehr, dass die Mandanten zusammen mit ihrer privaten Einkommensteuererklärung auch die Unterlagen für eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach vorlegen. Seit den ersten Anfängen haben sich hier viele Veränderungen ergeben, und die Steuerberater sind häufig stark gefordert gewesen, die ständigen Veränderungen zutreffend in den Steuererklärungen zu erfassen. Während die ursprünglichen Anlagen zu 100 % den erzeugten Strom in das Netz eingespeist haben, wird heute zunehmend der Eigenverbrauch favorisiert.
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