Autor: Böttges-Papendorf |
Das bereits 2020 beschlossene
Das neue
Damit treten ganzheitliche energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude in den Fokus. Das Gesetz mit dem vollen Namen Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude und zur Änderung anderer Gesetze vom 08.08.2020 ist im BGBl I Nr. 37 vom 13.08.2020 abgedruckt, Leseabruf möglich unter https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl107s1519.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1728.pdf%27%5D__1629230387645.
Der Bundesrat hat die beschlossenen Highlights in seiner Mitteilung vom 03.07.2020 wie folgt zusammengefasst:
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