6/6.5 Energetische Sanierung von Gebäuden

Autor: Böttges-Papendorf

Ziel: Klimafreundlichere Immobilien

Das bereits 2020 beschlossene Gebäudeenergiegesetz - GEG - gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren. Es ist seit dem 01.11.2020 in Kraft.

Das neue Gebäudeenergiegesetz - GEG

Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Mit dem neuen Gesetz sind das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) außer Kraft.

Damit treten ganzheitliche energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude in den Fokus. Das Gesetz mit dem vollen Namen Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude und zur Änderung anderer Gesetze vom 08.08.2020 ist im BGBl I Nr. 37 vom 13.08.2020 abgedruckt, Leseabruf möglich unter https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl107s1519.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1728.pdf%27%5D__1629230387645.

Der Bundesrat hat die beschlossenen Highlights in seiner Mitteilung vom 03.07.2020 wie folgt zusammengefasst: