Autor: Böttges-Papendorf |
Ab dem Beratungsförderungsprogramm 2023 ist die Unterscheidung in Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten und zuletzt auch noch coronabetroffene Unternehmen entfallen. Es gibt nur noch allgemein KMU, für die Unternehmensberatungen gefördert werden sollen. Die einzige Sonderregelung betrifft Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung. Diese müssen noch zwingend ein Informationsgespräch bei einem der Regionalpartner wahrnehmen und dann die entsprechende Bescheinigung auch spätestens mit dem Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
Nur wenn die streng reglementierte geförderte Beratung im Vorfeld bereits präzise definiert und geplant wird, wird sie auch zum Beratungserfolg. Damit sind nicht nur die fünf Sterne gemeint, die das beratende Unternehmen tatsächlich oder im übertragenen Sinn an den Berater vergibt. Vielmehr bedeutet das auch, dass die Beratung wirtschaftlich und in Bezug auf die Einhaltung der Förderrichtlinie auf den Punkt erfolgen kann.
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