Autor: Schmiel |
Nachdem sich das Kapitel 3/3 mit den bundesweit geltenden Beratungsförderungsprogrammen beschäftigt, werden in Teil 3/4 die wichtigsten länderspezifischen Beratungsförderungsprogramme vorgestellt. Hierbei handelt es sich vorrangig um solche Programme, die von Beratern bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt werden können.
In der Regel haben die Bundesländer neben den "normalen" (Vor-)Gründungs-, Nachfolge- bzw. Coachingberatungen auch noch ländereigene Programme, die z.B. die Umwelt- oder Energieberatung betreffen. Hierfür muss der Berater spezialisiert auf diese Art von Beratung sein und die entsprechende Qualifizierung nachweisen.
Da das Thema Digitalisierung in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, wurden in den meisten Bundesländern hierfür auch eigene Beratungsprogramme aufgelegt. Diese haben wir in Teil 3/5.2 zusammengestellt.
Aber auch das gibt es: Hamburg und Niedersachsen z.B. bieten kein eigenes Förderprogramm für die betriebswirtschaftliche Beratung an. Wer hier einen Zuschuss für eine Beratung beantragen möchte, muss auf die Bundesprogrammme zurückgreifen.
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