3/4.10 Nordrhein-Westfalen

Autor: Schmiel

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Wer wird gefördert?

Existenzgründer/-innen

kleine und mittlere Unternehmen

freie Berufe

Was wird gefördert?

Existenzgründungsberatungen

Beratungen zur Übernahme eines Unternehmens

Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den Beratungskosten.

Die Beratung muss vor Gründung/Übernahme erfolgen. Existenzfestigungsberatungen (nach Gründung) sind in diesem Programm nicht mehr förderfähig.

Wie wird gefördert?

Förderdauer:

Gründungsberatung:

einmalig, innerhalb von fünf Jahren bis vier Tagewerke (à acht Stunden) p.a.

Neugründung/Beteiligung:

bis vier Tagewerke innerhalb von zwölf Monaten

Unternehmensübernahme:

bis sechs Tagewerke innerhalb von zwölf Monaten

Zirkelberatung:

ein Tagewerk pro Teilnehmer

Zuschusshöhe

in % des Tagewerkhonorars

max. in Euro pro Tagewerk

i.d.R.

50

400

ALG -II-Bezieher (Gründungsberatung)

80

Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende, bei Nachweis einer vergleichbaren Einkommenslage wie ALG -II-Bezieher (Gründungsberatung)

ALG -II-Bezieher (Zirkelberatung)

90

720 (Eigenanteil mind. 50 Euro)

Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende, bei Nachweis einer vergleichbaren Einkommenslage wie ALG -II-Bezieher (Zirkelberatung)

90

720 (Eigenanteil mind. 50 Euro)

Was ist zu beachten?