3/4.5 Bremen

Autor: Schmiel

Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

Wer wird gefördert?

Existenzgründer

Betriebsübernehmer

KMU der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition (Allgemeine Beratung)

Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe (Gründung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen)

Was wird gefördert?

Existenzgründungs- und Betriebsübernahmeberatungen

Allgemeine Beratungen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den Beratungskosten.

Beratung

max. Betrag in Euro je Antragsteller

Zuschuss pro Beratungstag bis

%

Euro

Existenzgründungsberatung Betriebsübernahmeberatung

2.800

80

700

Allgemeine Beratung

7.000

50

Was ist zu beachten?

Die Anträge auf Förderung müssen vor Beauftragung der Beratung gestellt werden.

Der Berater muss über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.

Über jede Beratung muss ein Beratungsbericht angefertigt werden. Bei der allgemeinen Beratung und Existenzfestigungsberatung soll dieser eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens, der im Einzelnen ermittelten Schwachstellen und konkrete Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis beinhalten.

Der Existenzgründungsberatungsbericht muss eine umfassende Prüfung des beabsichtigten Gründungsvorhabens beinhalten, insbesondere ob und auf welche Weise das Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann.