6/11.5 Spezielle Steuerfragen

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Umsatzsteuer immer ein Thema: Zwischen 19 % und 7 % Umsatzsteuer liegen 12 Prozentpunkte Renditevorteil

Eine erfolgsbestimmende Steuerfrage ist die Frage des Umsatzsteuersatzes: 7 % bei Lieferung von Nahrungsmitteln außer Haus und bei Übernachtungsumsätzen im Hotel ohne Nebenleistungen. Welcher Steuersatz zur Anwendung kommt, hängt von den (teilweise) gestaltbaren Angebotsformen ab und dann vom unwiderlegbaren Nachweis zur korrekten Trennung der Entgelte bei der Umsatzsteuer. Der Lohn: ein Renditevorsprung von zwölf Prozentpunkten zwischen 7%igen und 19%igen Umsätzen.

Im Rahmen des bereits am 05.06.2020 beschlossenen ersten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der Steuersatz für Speisen im Rahmen von sogenannten Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen zeitlich befristet von derzeit 19 % auf 7 % herabgesetzt. Zu den von der Senkung betroffenen Leistungen zählen neben der Speisenabgabe bei Restaurant- oder Imbissbesuchen auch die Leistungen des Lebensmitteleinzelhandels und von Cateringunternehmen, Bäckereien und Metzgereien, wenn verzehrfertig zubereitete Speisen abgegeben werden. Die Absenkung des Steuersatzes gilt vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021.