6/12.3 Spezielle Rechts- und Steuerfragen

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Gewerbeanmeldung

Grundsätzliche Voraussetzung bei einer Gründung ist die schriftliche Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Stelle der Kommune. In Abhängigkeit von der Rechtsform liegt die Gebühr zwischen 20 Euro und 50 Euro. Die Gewerbeanmeldung erfolgt unverzüglich, wenn das ausgefüllte Anmeldeformular und zusätzlich nachfolgenden Unterlagen vollständig vorliegen:

Einzureichende Unterlagen nach § 14 GewO

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung;

Pass oder Meldebescheinigung und Bescheinigung über Aufenthaltsrecht bei Staatsangehörigen eines EU-Staates und Island, Liechtenstein und Norwegen;

Pass und Meldebescheinigung sowie ein Aufenthaltstitel, der keine Auflagen und Bedingungen enthalten darf, die eine selbständige Gewerbeausübung verbieten, bei Staatsangehörigen aus einem Nicht-EWR-Staat;

Auszug aus dem Handelsregister (beim Amtsgericht zu beantragen), wenn Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist.

Genehmigungs-/Erlaubnispflicht im Kraftverkehrsgewerbe

Die Gründung eines Transportunternehmens mit Kraftfahrzeugen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) über 3,5 t ist erlaubnispflichtig (§ Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)). Das heißt, hier reicht eine "normale" Gewerbeanmeldung nicht aus, sondern es wird eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde benötigt.