6/15.6 Finanzierungshilfen und Förderprogramme

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Am Anfang steht der Plan

Unabhängig von der Entwicklung der Förderkonditionen kann für die Energieeffizienz im eigenen Gebäudebestand oder bei noch zu bauenden, geplanten Gebäuden nur gelten: Es muss einen fundierten Plan geben. Als Laie kann man kaum die Bestimmungen überschauen. Das gilt nicht nur für die notwendigen Standards und Bescheinigungen, sondern auch für die Beurteilung, ob die angebotenen Maßnahmen sinnvoll sind. Dazu sollte man einen unabhängigen Energiesachverständigen beauftragen. Dafür gibt es bei der KfW bzw. beim BAFA einen Beraterpool, und es gibt auch Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung. Wer einen Sanierungsfahrplan erstellt, erhält 5 % Extrazuschuss. Solche individuellen Sanierungsfahrpläne (ISFP) erstellt man gemeinsam mit einem Energieeffizienzexperten. Dann muss man nicht alles sofort umsetzen, sondern man hat 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhausstufe zu erreichen. Dann steigt der Zuschuss um 5 %.

Baubeginn erst nach Antragstellung

Das ist in diesen Programmen noch selbstverständlich: Man muss erst den Förderantrag stellen, bevor man mit dem Bau beginnt.

Entwicklung bis Ende 2022 noch nicht eindeutig klar