6/16.2 Rechtliche Besonderheiten

Autor: Böttges-Papendorf

Gewerbeanmeldung

In der Regel ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn nicht rein freiberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Freiberufler müssen sich dagegen nur direkt beim Finanzamt anmelden.

70.22.0 Unternehmensberater

Die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich schriftlich in der Gewerbemeldestelle der jeweiligen Kommune einzureichen. Für die Bescheinigung der Gewerbeanmeldung ist eine Gebühr zwischen 20 Euro und 50 Euro zu zahlen. Sind alle Unterlagen vorhanden, erfolgt die Gewerbeanmeldung unverzüglich.

Unterlagen zur Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO

Bei der Gewerbeanmeldung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung;

Pass oder Meldebescheinigung und Bescheinigung über Aufenthaltsrecht bei Staatsangehörigen eines EU-Staats und Island, Liechtenstein und Norwegen;

Pass und Meldebescheinigung sowie ein Aufenthaltstitel, der keine Auflagen und Bedingungen enthalten darf, die eine selbständige Gewerbeausübung verbieten, bei Staatsangehörigen aus einem Nicht-EWR-Staat;

Auszug aus dem Handelsregister (beim Amtsgericht zu beantragen), wenn Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist;

Anmeldeformular für ein Gewerbe nach § 14 GewO.

Hinweis zur Anlageberatung, Financial Planning