6/16.4 Aktuelle Steuerfragen

Autor: Böttges-Papendorf

Gewerbesteuer ja oder nein?

Obwohl die Frage der Gewerblichkeit bei den freien Berufen durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer in den letzten Jahren deutlich entschärft wurde, kommen doch immer wieder Fälle vor die Finanzgerichte, wo es um die entsprechende Zuordnung geht. Die Frage wurde zuletzt entschieden für einen Personalberater. Sie ist jedoch auch von Bedeutung für alle anderen Unternehmensberater, soweit es sich nicht um Katalogberufe handelt. Abgrenzungsprobleme ergeben sich z.B. insbesondere auch bei Marketingberatung, PR-Beratung, EDV-Beratung und Anlageberatung. Nachfolgend wird der Themenkreis anhand eines aktuellen Urteils des FG Köln aus dem Jahr 2017, das zahlreiche weiterführende Verweise auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH enthält, exemplarisch dargestellt.

6/16.4.1 Personalberatung: Gewerblich oder freiberuflich?

FG Köln 2017 bejaht Gewerbesteuerpflicht

In einem ausführlichen Urteil vom 26.07.2017 hat das FG Köln die Gewerbesteuerpflicht eines Personalberaters bejaht. Es handele sich weder um eine freiberufliche Tätigkeit noch um eine ähnliche selbständige Tätigkeit, so dass die (rückwirkende) Anforderung von Gewerbesteuer durch das Finanzamt rechtmäßig sei (FG Köln v. 26.07.2017 - 3 K 1384/14, EFG 2017, 1681).

Aufgeworfene Fragen