Autor: Böttges-Papendorf |
Lehrtätigkeiten können freiberuflich oder gewerblich sein. Im letzten Fall ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich schriftlich in der Gewerbemeldestelle der jeweiligen Kommune einzureichen. Für die Bescheinigung der Gewerbeanmeldung ist eine Gebühr zwischen 20 Euro und 50 Euro zu zahlen. Sind alle Unterlagen vorhanden, erfolgt die Gewerbeanmeldung unverzüglich.
Bei der Gewerbeanmeldung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; |
Pass oder Meldebescheinigung und Bescheinigung über Aufenthaltsrecht bei Staatsangehörigen eines EU-Staates und Island, Liechtenstein und Norwegen; |
Pass und Meldebescheinigung sowie einen Aufenthaltstitel, der keine Auflagen und Bedingungen enthalten darf, die eine selbständige Gewerbeausübung verbieten, bei Staatsangehörigen aus einem Nicht-EWR-Staat; |
Auszug aus dem Handelsregister (beim Amtsgericht zu beantragen), wenn Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist; |
Genehmigung des Straßenverkehrsamts des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt, die Gebühr beträgt in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform zwischen 102 Euro und 153 Euro; |
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