6/21.3.2 Kindertagesstätte/Kindertageseinrichtung

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Zuordnung nach WZ 2008

Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige umfasst die Klasse 85.10 "Kindergärten und Vorschulen" mit den Unterklassen 85.10.1 "Kindergärten" und 85.10.2 "Vorklassen und Schulkindergärten".

Begriff

Kindertagesstätten (auch KITA, Kita genannt) zählen zum Bereich der Kindertagesbetreuung und sind Einrichtungen zur halb- oder ganztägigen Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern unterschiedlicher Altersstufen. Die Bezeichnungen sind regional nicht immer einheitlich, doch lässt sich folgende Altersaufteilung machen:

Kinderkrippe (bis drei Jahre)

Kindergarten (drei bis sechs Jahre bzw. bis Schulbeginn)

Hort/Schulhort (Nachmittagsbetreuung für Schulkinder)

Kindertagesstätten werden von Kindern aus allen Bevölkerungsgruppen besucht. Der Bildungsauftrag von Kindertagesstätten hat in den letzten Jahren verstärkte Aufmerksamkeit erregt, vor allem hinsichtlich der Sprachförderung sozial Schwacher bzw. solcher mit Migrationshintergrund.

Besonderheit

Es existieren vielfältige Kindergartenformen, die unterschiedliche Erziehungsschwerpunkte haben, wie z.B. heil- oder sonderpädagogische Kindergärten, Waldkindergärten, Montessorikindergärten, Waldorfkindergärten, bilinguale Kindergärten, um nur einige zu nennen.

Träger