6/22.2 Rechts- und Branchenwissen für die Beratungspraxis

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Ohne Approbation kein Praktizieren

Wer in Deutschland als Arzt praktizieren möchte, der muss eine Approbation (d.h. die staatliche Zulassung zur Berufsausübung) nachweisen. In Deutschland gilt, dass, wer sein Medizinstudium erfolgreich absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat, die Approbation als Arzt bei der jeweils zuständigen Behörde seines Bundeslandes beantragen kann. Eine Übersicht über die zuständigen Stellen findet man unter https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/aus-weiter-fortbildung/ausbildung/zustaendige-stellen-zur-erteilung-der-approbation/. Die rechtlichen Grundlagen für den beruflichen Zugang sind in der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte geregelt.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Gleichwertigkeitsprüfung) …

Grundsätzlich kann die Approbation in Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Ausbildung im Ausland erteilt werden. Entscheidend ist hier die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsnachweisen und der Prüfungsnachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Hilfreich bei der Erstevaluierung, ob die ausländische Berufsqualifikation (nicht nur für Ärzte) in Deutschland anerkannt wird, bietet das Angebot des Bundesinstituts für Berufsausbildung, welches in elf Sprachen angeboten wird, https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php.

… Drittstaaten