Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
In der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 sind im Abschnitt S in der Klasse "96" alle sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen zusammengefasst, die anderweitig in der Klassifikation nicht genannt sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Dienstleistungen von
96.01.0 Wäschereien und chemischen Reinigungen, |
96.02.0 Kosmetik- und Frisörsalons, |
96.03.0 Bestattungsunternehmen, |
96.04.0 Saunas, Solarien, Bäder u.Ä. sowie |
96.09.0 Sonstige Dienstleistungen a.n.g., |
auf die auf den nachfolgenden Seiten näher eingegangen wird.
Egal in welchem der sonstigen Dienstleistungsbereiche man sich selbständig machen möchte, benötigt man eine Gewerbeanmeldung. Diese ist schriftlich in der Gewerbemeldestelle, i.d.R. dem Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt, der jeweiligen Kommune einzureichen. Gegen eine Gebühr, die je nach Kommune zwischen 20 Euro und 50 Euro variiert, erfolgt nach vollständiger Einreichung der nachfolgenden Unterlagen (§ 14 GewO), die Gewerbeanmeldung unverzüglich.
Bei der Gewerbeanmeldung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; |
Pass oder Meldebescheinigung und Bescheinigung über Aufenthaltsrecht bei Staatsangehörigen eines EU-Staates sowie Island, Liechtenstein und Norwegen; |
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|