6/24.6 Praxisbewertung

Autor: Böttges-Papendorf

Theorie und Praxis

In der fachlichen Diskussion um die Praxisbewertung zwischen Bewertungsexperten (Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Sachverständigen) geht es häufig um "die" richtige objektive Bewertung, die zu einem eindeutigen Wert führen sollte. Inzwischen ist jedoch klar, dass es diese Bewertungsmethode nicht gibt. Trotzdem braucht man eine solche Bewertungsmethode, selbst wenn man in der Praxis von Praxisverkäufen und Praxiskäufen davon ausgeht, dass sich der Wert letztendlich am Markt bildet. Was man als Berater und auch als betroffener Zahnarzt im Bewertungsfall wissen sollte, ist in den folgenden grundlegenden Überlegungen dargestellt.

Bewertung für Praxisübernahme und Bank

Hier kommt es aus Käufersicht vor allen Dingen darauf an, ob die Praxis tragfähig ist, d.h., ob sie einen angemessenen Zahnarztlohn einschließlich Vorsorgeaufwendungen sowie den erforderlichen Kapitaldienst erwirtschaften kann. Diese letzte Frage der Kapitaldienstfähigkeit ist auch die Frage, die die Bank stellt. Das hat auch sehr viel mit persönlichen Gegebenheiten, wie Ansprüchen und Kapitalausstattung zu tun und nicht unbedingt mit einem objektiven Wert. Je niedriger der Kaufpreis umso leichter ist das gewährleistet. Aus Sicht des Verkäufers soll natürlich ein möglichst hoher Wert erzielt werden: Der Marktwert wird sich dann meist in der Mitte bilden.

Bewertung mit der modifizierten Ertragswertmethode