6/4.1 Brancheninfo Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Bundesberggesetz

Der Bergbau in Deutschland ist durch das Bundesberggesetz geregelt. Das Bundesberggesetz beinhaltet alle bergrechtlichen Fragen von der Erkundung über die Gewinnung eines Rohstoffs bis zur Schließung eines Bergwerks oder Tagebaus. Es unterscheidet nach grundeigenen Bodenschätzen, die im Eigentum des Grundeigentümers stehen, und nach bergfreien Bodenschätzen, auf die sich das Eigentum an einem Grundstück nicht erstreckt.

Abgrabungsgesetze der Länder

Die Abgrabungsgesetze der Länder regeln den Abbau von Bodenschätzen, die nicht dem Bergrecht unterliegen.

Keine gewerbliche Tätigkeit

Der Bergbau stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und muss somit auch nicht in der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Ungeachtet dessen muss aber die Meldung beim zuständigen Finanzamt erfolgen.

Dem Bergamt ist als öffentliche Stelle die gesetzliche Kontrolle übertragen.

Wer berät schon ein Bergwerk?!

Dass Fragen des Bergrechts auch in der normalen Beratungspraxis des Steuerberaters relevant werden können, zeigt die folgende Aufzählung der Bodenschätze in § 3 BBergG, der gleichzeitig die Abgrenzung der Eigentumsrechte enthält:

§ 3 BBergG: Bergfreie und grundeigene Bodenschätze

(4) Grundeigene Bodenschätze im Sinne dieses Gesetzes sind nur, soweit sich ausaufrechterhaltenen alten Rechten (§§ 149 bis 159) nichts anderes ergibt: