6/5.1 Brancheninfo

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

6/5.1.1 Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich schriftlich in der Gewerbemeldestelle der jeweiligen Kommune einzureichen. Für die Bescheinigung der Gewerbeanmeldung ist eine Gebühr zwischen 15 Euro und 60 Euro zu zahlen. Sind alle Unterlagen vorhanden, erfolgt die Gewerbeanmeldung unverzüglich.

Unterlagen zur Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO

Bei der Gewerbeanmeldung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung;

Pass oder Meldebescheinigung und Bescheinigung über Aufenthaltsrecht bei Staatsangehörigen eines EU-Staates und Island, Liechtenstein und Norwegen;

Pass und Meldebescheinigung sowie ein Aufenthaltstitel, der keine Auflagen und Bedingungen enthalten darf, die eine selbständige Gewerbeausübung verbieten, bei Staatsangehörigen aus einem Nicht-EWR-Staat;

Auszug aus dem Handelsregister (beim Amtsgericht zu beantragen), wenn Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist;

Gesellschaftervertrag;

Anmeldeformular für ein Gewerbe nach § 14 GewO.

Handwerksbetriebe

Sofern im Einzelfall ein zulassungspflichtiges Handwerk vorliegt und der Betrieb "handwerksmäßig" (und nicht industriell) betrieben wird, sind die Vorschriften der Handwerksordnung zu beachten, vgl. Teil 6/23.

Daneben gibt es in einigen Wirtschaftszweigen noch gesonderte Vorschriften zu beachten:

Spezielle Vorschriften: Infektionsschutzgesetz